Jugendschutz
Erwachsene mit der Aufsichtspflicht über Jugendliche verpflichten sich hiermit vorbehaltlos, nebst ihrer persönlichen Aufsichtspflicht die zusätzlichen Chancen zu nutzen und in die Tat umzusetzen, welche ihren zu beaufsichtigenden Jugendlichen zusätzlichen Schutz bieten: Hier weisen wir insbesondere auf die Dienstleistungen (Zugangsfilter) der Internetseiten www.cybersitter.com, www.stop-kinderporno.ch, www.netnanny.com und www.cyberpatrol.com hin. Wer als aufsichtspflichtiger Erwachsener nicht garantieren kann, Jugendliche während der Zeit, in der sie Zugang zum Internet haben zu beaufsichtigen, muss den Internetzugang für die zu beaufsichtigenden Jugendlichen in geeigneter Form während der Zeit ohne Aufsicht für nicht jugendfreie Internetseiten wie diese hier vorliegende sperren und zusätzlich die nötigen Zugangsfilter einbauen. Wer dies unterlässt, handelt gegen diese hier vorliegenden AGB und im juristischen Sinne möglicherweise grobfahrlässig und hat mit gesetzlichen Konsequenzen zu rechnen.